«Gewaltfreie Erziehung» im ZGB?

Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Der Ständerat stimmte am 15. Dezember als Zweitrat mit 27 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Motion (19.4632) von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) zu. Der Nationalrat hatte den Vorstoss bereits am 30. September 2021 gutgeheissen. Der Bundesrat wollte die Motion nicht annehmen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter ist Gewalt gegen Kinder bereits heute verboten. Sie seien zudem durch die kürzlich ausgebauten Meldepflichten besonders geschützt. Ein Gesetzesartikel schüre bloss weitverbreitete Befürchtungen vor staatlichem Interventionismus in familiären Belangen. Dies betrifft vor allem die Kesb, die gern und oft ins innerfamiliäre Leben eingreifen.

(sda)

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