Genf: Verbot der Wassertaufe vor Bundesgericht

Am 29. Mai 2022 ersuchte die evangelische Freikirche von Cologny/GE um Erlaubnis, am Genfersee in Collonge-Bellerive eine Taufe zu feiern. Es handelte sich um die Taufe eines Erwachsenen durch Untertauchen in Anwesenheit seiner Angehörigen, Freunde und Familie, mit Erklärung zur Taufe, Glaubenserklärung des Täuflings, eventuell Gebet für den Täufling und drei A-cappella-Gesängen. Es war keine Beschallung vorgesehen und die Feier sollte während einer Stunde am Sonntagmorgen stattfinden.

Am 27. Juni 2022 untersagte das Genfer Sicherheits- und Gesundheitsdepartement diese kurze und harmlose Veranstaltung, weil sie die Laizität des Staates verletze. Hiergegen rief die Kirchgemeinde den Genfer Justizgerichtshof an. Am 20. Dezember 2022 bestätigte dieser das vom Departement verhängte Verbot. Demnach sei der Zugang zum Strand für eine kultische Handlung religiösen Organisationen vorbehalten, die «eine Beziehung zum Staat unterhalten». Als Reaktion auf diesen wiederum überraschenden Entscheid hat die Gemeinde am 7. Februar 2023 nun Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) unterstützt diesen Schritt gegen die unverhältnismässige Auslegung des kantonalen Gesetzes über die staatliche Laizität des Staates. Die evangelische Freikirche von Cologny legt Wert auf die Unterscheidung zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Eine Laizität, die sich auf Offenheit, Harmonie und Toleranz fokussiere, müsse es jeder Konfession erlauben, sich im Respekt vor den anderen – ob gläubig oder nicht – zu äussern. Hierzu gehöre auch die freie Versammlung auf öffentlichem Grund.

(sda)

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