Genf verbietet Wassertaufen

Im Unterschied zu den Landeskirchen kennen Freikirchen die sog. Wassertaufe. Täuflinge werden dabei kurz ins Wasser getaucht, was den Tod und die Auferstehung von Jesus symbolisiert. Solche Taufen finden in der ganzen Schweiz statt – oft in öffentlichen Gewässern und zu einem Zeitpunkt, an dem Badegäste noch fern sind. Am 27. Juni verweigerte nun das Genfer Sicherheitsdepartement zwei Kirchen die Erlaubnis für derartige Taufen im Genfersee. «Bis anhin gab es noch nie Probleme. Darum sind wir nun schon ziemlich erstaunt über diese Schikane», erklärte Stéphane Klopfenstein, stellvertretender Direktor der Evangelischen Allianz (RES).

Genf und Neuenburg sind die einzigen Kantone, in denen Kirche und Staat auf Verfassungsstufe getrennt sind. Genf ist dabei besonders strikt: 2018 verabschiedete das Parlament ein Laizitätsgesetz, das 2019 per Volksabstimmung angenommen und 2020 mit einer Ausführungsverordnung präzisiert wurde. Denn ist festgehalten, dass nur Organisationen die Durchführung einer kultischen Veranstaltung auf öffentlichem Grund beantragen können, die offiziell anerkannt sind. Aktuell sind dies die protestantische, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Weil die beiden Freikirchen diese Grundbedingung nicht erfüllen, habe man die Gesuche inhaltlich gar nicht geprüft, schrieb das Sicherheitsdepartement.

Die beiden Freikirchen haben beim Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt und berufen sich dabei aufs Bundesgericht. Dieses hat im Dezember 2021 festgehalten, dass die Glaubensfreiheit das Recht garantiere, die Religion kollektiv in der Öffentlichkeit zu bekunden.

(NZZ)

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