Das Parlament hat Ende 2018 beschlossen, den Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking zu stärken. Nun hat der Bundesrat die entsprechenden Gesetze auf 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Elektronische Fussfesseln für Stalker sind somit ab Anfang 2022 möglich. Damit wird deren Aufenthaltsort fortlaufend aufgezeichnet. Dies soll die überwachte Person darin bestärken, sich an das Verbot zu halten. Zudem können die Aufzeichnungen nachträglich ausgewertet werden, falls das Opfer geltend macht, das Verbot werde nicht eingehalten. Die Kantone müssen eine Stelle bezeichnen, die für den Vollzug der elektronischen Überwachung zuständig ist. (sda)