Frankreich: Abtreibung in der Verfassung

Die linksliberale französische Regierung hat anfangs März ein «Recht auf Abtreibung» in der Verfassung verankert. Der Senat stimmte der Verfassungsänderung mit 267 zu 50 Stimmen zu. Präsident Emmanuel Macron begrüsste das Resultat und erklärte, er habe sich verpflichtet, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unumkehrbar zu machen, indem er es in der Verfassung verankere. Es handelte sich um die erste Verfassungsänderung seit 16 Jahren und nötig war eine Mehrheit von drei Fünfteln der Parlamentarierstimmen aus beiden Kammern (Senat und Deputierte). Der Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich seit 1975 legal. Seit März 2022 ist ein Abbruch bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet und bei einer Abtreibung aus (angeblich) medizinischen Gründen fällt die Frist gar ganz weg. Beobachter sehen im Vorgehen Macrons zugunsten der Feministinnen ein Manöver, um von der politischen Misere im Land abzulenken.

   (afp)

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