Wer krank ist oder einen Unfall hat, soll in Zukunft einen grösseren Teil der Behandlung selber bezahlen. Dies ist das Ziel einer Vorlage, die der Nationalrat im November angenommen hat. Sie fand am 19. Januar auch in der ständerätlichen Gesundheitskommission eine klare Mehrheit. Es ist anzunehmen, dass die Reform auch im Ständerat durchkommt und rasch umgesetzt wird.
Die Vorlage sieht vor, dass alle Franchisen künftig im Einklang mit der generellen Entwicklung der Gesundheitskosten regelmässig erhöht werden. Der erste Aufschlag von 50 Franken könnte bereits 2020 stattfinden. Heute beträgt die Mindestfranchise 300 Franken, die höchste 2’500 Franken. Diesen Betrag müssen die Versicherten jährlich aus der eigenen Tasche bezahlen, erst danach kommt die Krankenkasse für Behandlungskosten auf. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von 10 Prozent (maximal 700 Franken pro Jahr) pro Behandlung. Der Selbstbehalt ist von der neuen Vorlage nicht betroffen. (sda)