«Nur Ja heisst Ja» gescheitert

Die ständerätliche Rechtskommission hat am 18. Februar einen wichtigen Vorentscheid zur Revision des Sexualstrafrechts (Vergewaltigung) getroffen. Einigkeit besteht, das Sexualstrafrecht zu verschärfen und auf das Nötigungselement zu verzichten. Anders gesagt: Das Eindringen gegen den Willen soll künftig auch ohne Gewalt eine Vergewaltigung sein. So werden künftig auch Fälle eindeutig erfasst, bei denen sich das Opfer nicht wehrt. In einem solchen Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Nötigungselement soll zudem auch bei sexuellen Handlungen ohne Eindringen in den Körper des andern wegfallen. Wendet der Täter bei einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung zusätzlich Gewalt an, bedroht oder nötigt er das Opfer und setzt er es psychisch unter Druck, so erhöht sich die Strafobergrenze auf zehn Jahre.

Uneinigkeit besteht darüber, wie das Opfer seinen Willen zum Ausdruck bringen muss. Die ständerätliche Kommissionsmehrheit war der Ansicht, eine Vergewaltigung liege vor, wenn sich der Täter über den verbal oder nonverbal geäusserten Willen hinwegsetze. In der Diskussion wird diese Variante häufig als «Nein heisst Nein»-Lösung bezeichnet.

Einer Minderheit war dies zu schwach. Sie will eine «Nur Ja heisst Ja.»-Lösung und verlangt ein eindeutiges Ja des Sexualpartners. Fehlt diese Einwilligung, würde es sich automatisch um eine Vergewaltigung handeln. Die Zustimmung könnte sich auch aus dem zweifelsfreien Verhalten einer Person ergeben (konkludentes Verhalten). Für die «Nur Ja heisst Ja.»-Variante stimmten in der Ständeratskommission nur vier von neun Mitgliedern, die alle dem linken Lager angehören. Sie werden im Ständeratsplenum nur wenig Chancen haben. Die Bürgerlichen plädierten für den «Nein heisst Nein»-Ansatz. Sie glauben nicht daran, dass das Opfer mit der Zustimmungslösung vor Gericht weniger exponiert wäre. Es müsse auch weiterhin gefragt werden, weshalb es sich nicht gewehrt habe. Man müsse ohnehin immer möglichst genau herausfinden, was passiert sei. Sonst seien eine Anklage oder ein Urteil gar nicht möglich.

(NZZ/sda)

Schreiben Sie einen Kommentar