2022 vergab der Staat Ergänzungsleistungen (EL) von total 5,5 Mia. Franken – ein Drittel der Bund, der Rest die Kantone. Begünstigt wurden 344’000 Empfänger mit rund 16’000 Franken pro Person. 60% entfielen auf AHV-Rentner, der Rest auf IV-Bezüger.
Zur Berechnung des Anspruchs werden anrechenbare Kosten und Einkommen ermittelt. Hierzu zählen die AHV- und IV-Renten, zwei Drittel eines allfälligen Erwerbseinkommens und Vermögenserträge. Anspruch haben nur Personen mit Vermögen unter 100’000 Franken (Alleinstehende) bzw. 200’000 (Verheiratete). Allerdings wird der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften bis 500’000 nicht mitgerechnet.
(sda)