Die Kesb ist oft schneller zur Stelle, als man sich vorstellt: Wird jemand urteilsunfähig, so kann die Person vielleicht noch einkaufen, doch ein Mietvertrag ist nicht mehr möglich. Laut Zivilgesetz übernimmt dann ein Beistand diese Aufgabe. Doch just diese Regel, die urteilsunfähige Personen schützen soll, führt immer wieder zu Konflikten. Vor allem Berufsbeistände, die im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) professionell aktiv werden, sind in den Augen von Betroffenen oft schlecht erreichbar, überlastet oder schlicht untätig.
Zu diesem Ergebnis kommt die Universität Freiburg i. Ü. im Auftrag der unabhängigen Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha). Über 1’100 Fälle begutachtete die Stelle im vergangenen Jahr insgesamt. So viele Personen erbaten 2018 bei der Kescha eine unabhängige Beratung. Viele Betroffene beklagten sich, Entscheide, Verfahrensschritte oder Handlungen der Berufsbeistände seien schwer verständlich und ungenügend erklärt worden. Andere waren schlicht unzufrieden mit der Leistung des Beistandes.
Die Kescha will deshalb das Prinzip stärken, wonach – wenn immer möglich – private Mandatsträger die Beistandschaft übernehmen. Die Kescha schlägt vor, dass die Kesb in Zukunft ausdrücklich begründen müssen, warum die Einsetzung eines privaten Beistandes im konkreten Fall nicht möglich sei. Der Bund soll nun das Gesetz entsprechend ändern. (NZZ)