Benjamin Zürcher freigesprochen

Der junge Thurgauer Benjamin Zürcher (ehemals EVP) wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Dies berichtet die Thurgauer Zeitung. Im Gegensatz zur ersten Instanz sah das Bezirksgericht Weinfelden in von ihm verfassten Tweets zum Thema Homosexualität keine Verletzung der Strafnorm zur Diskriminierung und zum Hass aufgrund der sexuellen Orientierung (Art. 261bis StGB). Die Urteilsbegründung wurde in einer öffentlichen Sitzung verlesen und das Urteil dort bekannt gegeben. Die schriftlichen Texte sind nicht öffentlich, das Gericht bestätigte aber den Sachverhalt.

  (sda)

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