Der Bund will Städten und Kantonen «wissenschaftlich begleitete Pilotversuche» für die Abgabe von Cannabis erlauben. Dabei sollen die Auswirkungen des legalen Verkaufs auf den Konsum und die Konsumenten untersucht werden. Gesundheitsminister Alain Berset stellte am 28. Februar eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es müssten neue Zugänge gefunden werden, um das Problem des illegalen Cannabiskonsums in den Griff zu bekommen.
Mehrere Städte, darunter Bern, Zürich, Basel, Luzern und Biel, haben angekündigt, gestützt auf den sogenannten Experimentierartikel Pilotversuche durchzuführen. Die einzelnen Versuche müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden. Teilnehmen können Personen, die über 18 Jahre sind, bereits Cannabis konsumieren und in der Gemeinde wohnen, die sich am Pilotprojekt beteiligt. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 5’000 beschränkt. Sie sollen sich verpflichten, die Drogen zum Eigengebrauch zu verwenden und nicht weiterzuverkaufen.
Die jetzt ins Parlament geschickte Gesetzesänderung hat eine lange Vorgeschichte. 2017 verweigerte das BAG der Stadt Bern eine Ausnahmebewilligung für ein Experiment zur Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken. Das BAG konnte gar nicht anders, weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlte. In der Folge erhöhten Städte und einzelne Parlamentarier den Druck für eine Gesetzesänderung. (sda)