Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sieht im Suizid und in der Suizidbeihilfe eine Verletzung des christlichen Gebots der Selbstliebe, der Liebe zum Nächsten und zu Gott verletzt. «Der assistierte Suizid darf keine sozial anerkannte Dienstleistung werden», schreibt die SBK in einem pastoralen Orientierungsdokument zur Seelsorge beim Wunsch nach assistiertem Suizid. Professionelle Sterbebegleitung könne erfahrungsgemäss den Suizidwunsch mindern oder zum Verschwinden bringen. In bestimmten Situationen, zum Beispiel nach erfolgter Einnahme der tödlichen Substanz bis zum Eintreffen des Todes, unterstehe es der Einschätzung der Seelsorgenden, welche die angemessene Haltung sei. (SBK)