Bereits 2018 erliess die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) «Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod» – unter anderem zur sog. «Suizidbeihilfe». Die Schweizer Ärztevereinigung FMH lehnte die SAMW-Richtlinien Ende Oktober 2018 ab und weigerte sich, diese in die FMH-Standesregeln zu übernehmen.
Während der Coronakrise nun veröffentlichte die SAMW am 20. März 2020 zu Handen der Spitäler und Pflegeeinrichtungen nun auch noch Richtlinien zur «Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit». Demnach ist für die Aufnahme in die Intensivstation die «kurzfristige Prognose entscheidend», wobei das «Alter» faktisch eine entscheidende Rolle spielt: «Das Alter wird indirekt im Rahmen des Hauptkriteriums «kurzfristige Prognose» berücksichtigt, denn ältere Menschen leiden häufiger unter Co-Morbiditäten. Im Zusammenhang mit Covid-19 ist das Alter ein Risikofaktor für die Sterblichkeit und muss daher berücksichtigt werden.»