«Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ist der Wille einer verstorbenen Person nicht klar dokumentiert, werden weiterhin die Angehörigen befragt.» Das schlägt der Bundesrat vor. Bis am 13. Dezember kann man im Rahmen einer Vernehmlassung dazu Stellung nehmen. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Die Nationale Ethikkommission schlägt ein drittes Modell vor: «Im Rahmen einer Erklärungsregelung sollen sich Personen regelmässig zum Thema Organspende äussern (Verpflichtung zur Erklärung).» (idea)