Unserem Rundbrief vom März mussten wir kurzfristig eine Protestkarte beilegen. Auslöser der Protestaktion war, dass der Ständerat am 27. Februar mit 32 zu 12 Stimmen einem Beitritt der Schweiz zur sog. Istanbul-Konvention zustimmte. Den Ausschlag gaben dabei die Ständeräte der CVP Fraktion: Sie stimmten – bis auf eine Ausnahme – zusammen mit den Linken und Grünen geschlossen für die Ratifikation. Hier noch einige zusätzliche Erklärungen zur ganzen Angelegenheit.
Die Istanbul-Konvention bezeichnet das Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 «zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt». Das tönt eigentlich gut, hat aber wenig mit dem tatsächlichen Inhalt zu tun.
· Der Konvention zugrunde liegt nämlich die Genderismus-Ideologie. Geschlecht bezeichnet keine biologische Gegebenheit, sondern ausschliesslich „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht.“ (Art. 3) Die Konvention ist somit das erste internationale Abkommen überhaupt, welches das Geschlecht im Sinne der Gender-Ideologie explizit als blosse soziale Konstruktion definiert.
· Unsere Gesellschaft basiert seit jeher auf der Zweigeschlechtlichkeit von Mann und Frau, was natürliche Unterschiedlichkeiten beinhaltet. Demgegenüber bringt die Istanbul-Konvention diese natürliche Verschiedenheit von Mann und Frau pauschal mit Gewalt in Verbindung. Natürliche biologische Verhaltensunterschiede werden zu sozialen Konstrukten erklärt, die unterdrückerischen Verhältnissen entsprungen sein sollen und die es als „Gewalt gegen Frauen“ zu beseitigen gilt.
· Für die Bekämpfung solcher „Gewalt gegen Frauen“ schreibt die Konvention den Unterzeichnerstaaten eine umfassende Präventionsmaschinerie vor. So sind Mass-nahmen zu treffen, „um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männern beruhen, zu beseitigen.“ (Art. 12) Die „Aufhebung von Rollenzuweisungen“ auch „in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen“ (Art.14).
Christliche Wertedebatte als blosser Propagandacoup
CVP-Parteichef Gerhard Pfister forderte letztes Jahr, dass sich die Schweiz wieder stärker an den christlichen Werten orientieren müsse. Am 27. Februar stimmten nun jedoch (mit einer Ausnahme) alle CVP-Ständeräte für die Ratifikation der „Istanbul-Konvention“. Sie sprachen sich damit auch für die der Konvention zugrunde liegende Genderismus-Ideologie aus. Damit hat sich gezeigt, dass es sich bei der von Pfister angeregten christlichen „Wertedebatte“ lediglich um einen CVP-Propagandacoup handelt.