Seit Jahren versuchen Staat und Wirtschaft zwecks Produktivitätssteigerung Mütter zur Erwerbsarbeit zu nötigen. Ein Mittel ist die steuerliche Bevorzugung. Der Nationalrat will die Steuerabzüge für Fremdbetreuung nun nochmals massiv erhöhen.
Der Bundesrat will, dass Eltern ihre Kinder vermehrt in die Krippe bringen, damit mehr gut ausgebildete Frauen einen Job annehmen oder ihr Pensum erhöhen. Dieses Ziel trägt auch der Nationalrat mit und entschied am 12. März mit 131 zu 48 Stimmen, die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung massiv zu erhöhen. So soll das zulässige Maximum bei der Bundessteuer von heute 10’100 Franken pro Kind/Jahr auf 25’000 Franken mehr als verdoppelt werden. Die höheren Ansätze gelten jedoch nur bei der Bundessteuer, womit die Wirkung wegen der Progression begrenzt bleibt.
Hochverdienende Mütter anvisiert
Tatsächlich zielt der Bundesrat mit der Reform auf eine kleine, aber feine Minderheit: auf Elternpaare, die gut ausgebildet sind und hohe Einkommen erzielen. Effektiv lohnt sich ein Zusatzeinkommen für diese Eltern oft nicht, weil dieses von der Steuerprogression und den Fremdbetreuungskosten gleich wieder «weggefressen» wird. Allerdings ist dieses Problem selten. Nur wenige Familien lassen ihre Kinder derart intensiv auswärts betreuen, dass sie nicht die gesamten Kosten bei den Steuern abziehen können. Eine Analyse der Kantone Bern und Aargau hat 2015 gezeigt, dass die grosse Mehrheit der Familien gar keine Betreuungsabzüge vornimmt, weil oft die Grosseltern oder Verwandte die Kinder betreuen. Für 67% der Kinder unter sieben Jahren wurden in Bern keinerlei Betreuungskosten abgezogen, bei älteren Kindern sogar bei 75%.
Nur wenige profitieren
Auch bei den Familien, die Betreuungsabzüge vornehmen, würde nur eine kleine Minderheit profitieren, wenn der Plafond auf 25’000 Franken erhöht wird. Denn die meisten Haushalte nahmen relativ bescheidene Abzüge vor. Bisher nahmen bloss 1,5% der Familien den maximalen Abzug von 10’100 Franken in Anspruch. Über die Hälfte machten etwa in Bern Abzüge von weniger als 3’000 Franken geltend.
Ursprünglich wollte der Bundesrat auch den Kantonen eine Erhöhung der Abzüge vorschreiben. Diese setzten sich aber vehement zur Wehr. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.