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- Individualbesteuerung: Die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft würde damit ausgeblendet und Ehepartner würden wie Konkubinatspartner einzeln besteuert. Damit stiege zwar aufgrund starker Reduktion der Grenzsteuersätze (Progression) der Arbeitsanreiz für Zweitverdiener (d.h. vor allem Mütter). Aber Ehepaare mit einer Einkommensaufteilung von zum Beispiel 90%/10% oder gar 100%/0% würden gegenüber Paaren mit Aufteilung 50%/50% massiv benachteiligt. Zudem gäbe es mit rund 1,5 Mio. neuen Steuererklärungen grossen administrativen Zusatzaufwand. Die Individualbesteuerung könnte überdies dazu führen, dass ein nicht arbeitender Gatte einer Millionärin eine Verbilligung der Krankenkassenprämie erhält. Es wäre inkonsequent, wenn der Staat im Steuerrecht die Ehe ignoriert, ihr aber im Erbrecht, den Sozialversicherungen und dem Ausländerrecht weiter eine spezielle Bedeutung gibt. Sollte sich dieses Modell durchsetzen, so werden wir es mit allen Mitteln bekämpfen. Qualifiziertes Konkubinat: In diesem Modell würde nicht nur die Ehe, sondern auch das Konkubinat als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. «Ehe-ähnliche» Konkubinatspaare würden damit wie Ehepaare gemeinsam besteuert. Schwierig ist die Abgrenzung zwischen «Ehe-ähnlichen» und anderen Paaren. Laut einem Ansatz gälten Konkubinatspaare als Ehe-ähnlich, wenn sie mit einem Kind leben oder schon eine Mindestperiode (z.B. fünf Jahre) zusammen sind.
- Splitting: Viele Kantone kennen ein Splitting-Modell. Ehepaare werden gemeinsam besteuert, aber zur Linderung des Progressionsnachteils wird für die Bestimmung des Steuersatzes nicht das Gesamteinkommen herangezogen. Im Vollsplitting wird das Einkommen des Ehepaars für die Bestimmung des Steuersatzes halbiert. Damit wird die Benachteiligung der Ehepaare beseitigt, doch entstünde eine «Konkubinatsstrafe» oder «Alleinstehenden-Strafe». Im Teil-Splitting würde das Gesamteinkommen der Ehepaare nicht durch zwei dividiert, sondern zum Beispiel durch 1,6 oder 1,9. Dies reduziert im Vergleich zum Voll-Splitting per saldo die Benachteiligung der Konkubinatspaare und der Alleinstehenden. Allerdings würde die Heiratsstrafe nicht in allen Fällen beseitigt. Waadtländer Modell: Der Kanton Waadt hat ein besonderes Splitting-Modell: Der für die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens verwendete Divisor hängt von der Familiengrösse ab: 1,8 für ein Ehepaar plus 0,5 pro Kind. Dieser «Kinderquotient» ersetzt den Kinderabzug. Vor- und Nachteile sind zum Teil ähnlich wie beim «normalen» Splitting. Ein Kuriosum ist, dass der Kinderquotient bei sehr hohen Einkommen viel stärker ins Gewicht fällt als bei tieferen Einkommen.
- Schattenrechnung: Dieses Modell hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Ehepaare würden weiter gemeinsam besteuert, aber die Behörden gleichzeitig eine Schattenrechnung auf Basis einer vereinfachten Individualbesteuerung vornehmen. Am Ende würde der im Vergleich tiefere Betrag (Schattenrechnung) belastet. Das Modell beseitigt fast alle Fälle der Heiratsstrafe. Allerdings entstehen erhebliche «Konkubinatsstrafen» und «Alleinstehendenstrafen». Zudem würden Gutverdiener mehr profitieren. Der Fiskus hätte Mindereinnahmen von 1,5 Mrd. Franken – wovon ca. 1,2 Milliarden Personen mit steuerbarem Einkommen von 100’000 bis 500’000 zugutekämen. Trotzdem scheint dieses Modell die sinnvollste Variante.
- Einheitssatz: Mittels einheitlichem Einkommenssteuersatz (Flat Tax) liesse sich die Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren elegant lösen, weil es keine Steuerprogression mehr gäbe. Doch steht die Abschaffung der Steuerprogression im Widerspruch zu einem breiten politischen Konsens.