Danielle Cotten ist Veganerin (Sprecherin der Vereinigung Swissveg), 33 Jahre alt und in einer festen Beziehung. Kinder hat sie gern. Doch sie hat sich entschieden, «kinderfrei» zu bleiben. Die Bezeichnung ist ihr wichtig, denn «kinderlos» suggeriere einen biologisch nicht erfüllbaren Kinderwunsch. In der Neuen Zürcher Zeitung vom 9. August 2019 erklärt sie, wieso sie kein Kind will: «Betrachtet man die Fakten, ist das Umweltschädlichste, was man tun kann, ein Kind zu haben.» Statt einem Kind hat Danielle Cot-ten einen Hund: den deutschen Wolfshund «Yoshi». Der hinterlässt offenbar einen kleineren CO2-Fussabdruck.
Auch Verena Brunschweiger ist Veganerin, 38 Jahre alt, Lehrerin, Nichtfliegerin, Kaumautofahrerin, Feministin und will keine Kinder. Sie seien «das Schlimmste, was man der Umwelt antun kann», erklärte sie am 8. März 2019 im Pendlerblatt 20minuten. Dort wurde ihr «Manifest» mit dem Titel «kinderfrei statt kinderlos» vorgestellt.
Kinderlosigkeit als Umweltschutz
Verena Brunschweiger geht noch einen Schritt weiter, als Danielle Cotten. Sie fordert, zum Schutz der Umwelt abzutreiben. Sie meint: «Dass ich das Kind nicht bekomm, ist meine Entscheidung. Das ist der grösstmögliche, individuell mögliche Beitrag zum Umweltschutz, den ich leisten kann.» Zudem fordert sie, dass jede Frau, die «der Umwelt zuliebe» kein Kind bekommt, mit 50 Jahren vom Staat 50’000 Euro erhalte, während das Kindergeld gestrichen würde. Bild oben: Abtreibung als Beitrag zum Umweltschutz: Die Autorin Verena Brunschweiger erklärt sich im Westdeutschen Rundfunk.
Dabei beruft sich Brunschweiger auf eine Studie des «Clean Energy Research Centre» (University of British Columbia) in Vancouver, wonach ein Kind in einem Industriestaat jährlich 58,6 Tonnen CO2 verursacht. Das Umweltproblem wird damit zu einem Bevölkerungsproblem – und dies ist eine gefährliche Entwicklung. Ein Kind zu verhindern erscheint deshalb nämlich als effizienteste Verhinderung von CO2.
Zwangsabtreibungen bei der Ein-Kind-Politik
Bis 2015 galt in China aus entwicklungspolitischen Überlegungen die Ein-Kind-Politik. Mit der 1979 eingeführten Gesetzgebung war Verheirateten im Normalfall nur 1 Kind erlaubt. Eine Geburt musste beim Amt für Bevölkerungskontrolle beantragt werden. Zwangsabtreibungen im Spätstadium waren an der Tagesordnung. Wer mehr als 1 Kind hatte, wurde teilweise massiv bestraft.
Beim Ruf zur «bewussten Kinderlosigkeit», wie bei von Cotten und Brunschweiger, handelt es sich vorläufig noch um Appelle an die individuelle Moral. Der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann warnt jedoch, dass solch moralische Appelle rasch in Rechtspflichten umschlagen. Etwa die von Brunschweiger geforderte Entschädigung für Kinderlosigkeit bis zum 50. Lebensalter ziele in diese Richtung. «Kinder in die Welt zu setzen oder es zu lassen, ist ein Menschenrecht. Nun soll es Menschenpflicht werden, dies zu unterlassen», sagt Thielemann.
Zwangsselektion Behinderter
Bereits heute bewegen wir uns bei der Geburtenkontrolle auf die Selektion zu. So werden Kinder mit Down-Syndrom (Trisomie 21) in bis zu 90 Prozent aller Fälle vorgeburtlich selektioniert und liquidiert – vorerst noch per Entscheid der Mutter.
Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis sich der Staat einmischt. So würden etwa Krankenkassen-Leistungen gekürzt, wenn die Geburt eines behinderten Kindes hätte vermieden werden können. Die Nichtabtreibung Behinderter wird damit unmittelbare staatliche Sanktionen auslösen.
Grünstrom im Parlament
Am 20. Oktober wurde ein neues, «grünes» Parlament gewählt. Fast verdoppelt haben sich die ganz am linksextremen Rand politisierenden Grünen und die Grünliberalen. Sie zählen nun weit über 40 Sitze im 200-köpfigen Nationalrat.
Damit wird sich die gesellschaftspolitische Debatte drastisch verändern: Das neue Parlament ist linker und progressiver. Die «Ehe für Alle» dürfte – im Verbund mit der CVP – leichtes Spiel haben. Denkbar ist, dass der Nationalrat die Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare wieder aufnimmt. Der Entscheid der vorberatenden Kommission, darauf zu verzichten, fiel Ende August mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp. Der nächste Schritt wäre dann die künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft zugunsten schwuler Paare.
Familienfeindliche Politik
Noch stärker als bisher dürfte die Familienpolitik zu leiden haben. Nur wenige Parlamentarierinnen der Grünen und haben selbst Kinder. Die Bevorzugung kinderloser Doppelverdiener-Konkubinatspaare dürfte dzunehmen und die Benachteiligung der kinderreichen, oft traditionellen Familien weiter wachsen.
Parallel hierzu werden Gender-Themen im Parlament durchmarschieren. Dazu gehören zahllose Präventionskampagnen, mit denen die Bevölkerung umerzogen werden soll. Nicht zuletzt bei der «Politik der frühen Kindheit» und der Sexualerziehung wird sich dies niederschlagen.
Wachsende Bedrohungen
Bereits beim «Marsch fürs Läbe» in Zürich mussten wir erfahren, welcher Hass und Gewalt all jenen entgegenschlägt, die noch für ein christlichabendländisches Welt- und Menschenbild einzustehen wagen. Die grünsozialistische Politik der Stadt Zürich stellte sich offen auf die Seite der linksextremen Gewalttäter und versuchte gezielt, den «Marsch fürs Läbe» abzuwürgen. Erst der Gang vor die Gerichte ermöglichte überhaupt die Veranstaltung.
Die Mainstream-Medien machen das Spiel mit: Im «Tages-Anzeiger» rief Michael Meier implizit zu Anschlägen auf Filialen von Läderach Chocolatiers auf, weil der Firmenchef den «Marsch fürs Läbe» unterstützt. Und in der «Neuen Zürcher Zeitung» vergeht kaum eine Woche, ohne dass Simon Hehli mit inquisitorischem Eifer wieder irgendwo eine Verschwörung «freikirchlicher Fundamentalisten» oder irgendeiner «christlichen Sekte» wittert.
Totalitäre Ansätze
Schon in der Vergangenheit gab es Zeiten des Totalitarismus, in welchen bestimmte Dinge nicht mehr gedacht und ausgesprochen werden durften. Nicht nur das Klima ist zur Glaubensfrage geworden, sondern auch Themen wie Abtreibung, Feminismus oder die Gender-Ideologie. Es ist typisch für totalitäre Regime, Gesinnungen unter Strafe zu stellen. Bestes Beispiel für eine solche Gesinnungsjustiz sind die «Hate Crimes» – die «Hassdelikte». Auch Art. 261bis des Strafgesetzes (Antirassismus) fällt in diesen Deliktstyp.
Am 9. Februar 2020 wird das Schweizer Stimmvolk über die Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm auf «sexuelle Orientierung» entscheiden. Wer «öffentlich Ideologien verbreitet», die auf die «systematische Herabsetzung der Angehörigen einer sexuellen Orientierung gerichtet sind», riskiert damit künftig Gefängnis bis zu drei Jahren. Biblischchristlich begründete Kritik an homosexuellen Praktiken würde zwangsläufig strafbar. Auch wer die Gender-Ideologie kritisiert, begibt sich künftig auf ein strafrechtliches Minenfeld.
Wir dürfen nicht aufgeben
Obwohl uns als bekennende Christen der Zeitgeist mit aller Brutalität ins Gesicht schlägt, dürfen wir uns nicht entmutigen lassen. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Zeiten der Verfolgung.
Trotzdem sagt uns die Bibel in Matthäus 5, 11-12: «Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles gegen euch, wenn sie damit lügen. Seid fröhlich und getrost; es wird euch im Himmel reichlich belohnt werden.»
Verfolgung führt zu geistlichem Wachstum!
Verfolgungssituationen sind für uns eine Zeit der Stärkung! Die Bibel sagt in 1. Petrus 5, 10: «Der Gott aller Gnade aber, der euch berufen hat zu seiner ewigen Herrlichkeit in Christus Jesus, der wird euch, die ihr eine kleine Zeit leidet, aufrichten, stärken, kräftigen, gründen.» So sind Prüfungen oft eine Chance für geistliches Wachstum.
Dies gilt ganz besonders für alle, die heute aufgrund ihres Glaubens von den Medien fertig gemacht und ausgegrenzt werden, denen die Lebensgrundlagen entzogen werden. Und auch für all jene, die künftig aufgrund kritischer Äusserungen «mit Busse oder Gefängnis bis zu drei Jahren» (Art.261bis StGB) bestraft werden.
Käthi Kaufmann-Eggler
Präsidentin «Jugend und Familie»