Eine unserer grossen Sorgen ist gegenwärtig die schleichende Aufweichung der Achtung vor dem menschlichen Leben. Damit geht ein rapides Schwinden des Lebensschutzes einher.
Die Abtreibungszahlen sind dramatisch: 2016 kamen auf 87’883 Geburten 10’256 Abtreibungen! Konkret heisst dies, dass durch einen Entscheid der Mutter jedem achten Kind bereits vor der Geburt das Leben genommen wird. Hinzu kommen Tausende von Wegwerfembryonen, die bei den künstlichen Befruchtungen anfallen: Sie werden aus praktischen Gründen gleich liquidiert oder zu Forschungszwecken tiefgefroren.
Seit dem 1. September 2017 sind das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft. Seither dürfen künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auch auf Genschäden untersucht werden. Für ungeborene Menschen beispielsweise mit Down-Syndrom (Trisomie 21) bedeutet dies das fast sichere Todesurteil. Island beispielsweise hat es «dank» staatlichen Programmen soweit gebracht, dass überhaupt keine Kinder mit Down-Syndrom mehr geboren werden.
Homopaare als Katalysator
Aber die Entwicklung steht nicht still: Die Homolobby fordert eine «Ehe für alle». Damit würden Homopaare in sämtlichen Fragen den Ehepaaren gleichgestellt. Dies betrifft nicht nur die Homo-Fremdadoption, sondern auch die künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft. Da männliche Homopaare auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen, soll über Eizellenspende und künstliche Befruchtung ein Ausweg geschaffen werden. Ausgetragen würde das in vitro-gezeugte Kind dann von einer gekauften «Leihmutter».
Eizellenspende
Die Eizellenspende ist in der Schweiz gegenwärtig noch verboten. Die Nationale «Ethik»-Kommission (NEK) veröffentlichte am 19. Oktober 2017 aber bereits eine Mitteilung, worin die Eizellenspende «als Bestandteil der Wahlfreiheit der Frau» befürwortet werde. Frauen müssten in die Lage versetzt werden, «selbstbestimmte Reproduktionsentscheidungen» treffen zu können. Auch im Parlament ist die Wissenschaftskommission bereits damit befasst, eine Vorlage zur Freigabe der Eizellenspende auszuarbeiten.
Ausgebeutete Leihmütter
Unmittelbar verbunden mit einer Eizellenspende wäre die Zulassung der Leihmutterschaft. Auch diese ist in der Schweiz gegenwärtig noch verboten. Homopaare mit Kinderwunsch kaufen sich in der Regel in Indien eine günstige Leihmutter und importieren «ihr» Kind dann in die Schweiz. Da das schweizerische Recht auf dem Prinzip der natürlichen Mutter («mater semper certa est») basiert, kommt es dadurch zur perversen Situation, dass ein Kind mit zwei Müttern und zwei Vätern aufwächst: einer rechtlichen Mutter (die «Leihmutter» in Indien), einer biologischen Mutter (die Eizellenspenderin) und zwei schwulen Vätern (davon einer der biologische Vater und der andere – aufgrund der neu zugelassenen Homoadoption – der Adoptivvater). Ins Auge gefasst wird deshalb ein Paradigmenwechsel, wonach nicht mehr die gebärende, sondern die biologische Mutter rechtlich anerkannt würde. Auf der Strecke bliebe dabei allerdings das Recht des Kindes, seine biologische Mutter zu kennen. Dies vor allem, wenn es sich um ausländische Leihmutterschaften handelt.
Die Ausbeutung der Leihmütter selber, die ähnlich der Prostitution für wenig Geld ihren Körper verkaufen, wird dabei grosszügig ausgeblendet. Deren Menschenrechte zählen offenbar wenig, wenn es um den Genderkampf geht.
Verhängnisvoller Zeitgeist
Auf fast acht Lebendgeburten kommt in der Schweiz eine Abtreibung. Trotzdem regt sich über diese erschreckende Zahl keiner mehr auf. Unsere Gesellschaft hat sich längst an Abtreibungen «gewöhnt» – genauso wie sie sich an die vorgeburtliche Selektion des Menschen «gewöhnen» wird. Wer die «Ruhe» stört und noch auf den Missstand aufmerksam macht, wird als Fundamentalist geächtet und zum Schweigen gebracht. Anlässe, wie das für den 17. September 2017 im Flüeli-Ranft geplante «Bäte fürs Läbe», werden von den Behörden schlicht verboten.
Auf der Strecke bleibt damit nebst der christlichen Sozialethik auch ganz einfach die Humanität. Zwar werden von den politischen Gremien als Feigenblatt sog. «Ethikkommissionen» eingesetzt. Deren Zweck ist allerdings lediglich, die normative Kraft des Faktischen ethisch zu verbrämen.
Spielen mit dem Leben
Der gegenwärtige Prozess des legalisierten Mordes am ungeborenen Menschen, die vorgeburtliche Selektion behinderter Menschen, der Nötigung alter und kranker Menschen zum «begleiteten Suizid», das Spielen auf der Klaviatur der künstlichen Schaffung von menschlichem Leben – all dies sind Zeichen einer verhängnisvollen, antichristlichen, totalitären Zeit.
Die Tolerierung und Verrechtlichung des gemäss der natürlichen Schöpfungsordnung Untragbaren stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Besonders unter Druck sind gewisse Berufsstände: Das Medizinalpersonal, das zur Mitwirkung an Abtreibungen gezwungen wird. Der Standesbeamte, der Homopaare trauen soll. Der Rechtsprofessor, der ein neues «Familienrecht» unterrichten rr�(q �jhr r@ rr mit einem fremden Kind aus Indien zurückkehrt.
In vielen Fällen kann man sich hinter Vorschriften verschanzen. Allein: der Gewissensruf bleibt und lässt sich nicht einfach verdrängen
2018: Eine Vielfalt von Initiativen
2018 soll für uns zu einem «Jahr des menschlichen Lebens» mit einer Reihe von Veranstaltungen werden:
· Der Gebetsmarsch «Bäte fürs Läbe» – geplant auf den 26. Mai 2018 in Flüeli/Ranft OW als Ersatz für den verbotenen Anlass von 2017: Es ist uns sehr wichtig, dieses Projekt weiterhin und noch intensiver auf Gebet aufzubauen. Wir wollen uns vom grossen Beter Bruder Klaus (1417 – 1487) motivieren lassen, für den Schutz, die Heilung und eine geistliche Erneuerung unseres Volkes zu beten.
· Die ‘Wuche fürs Läbe’ vom 10. – 14. September 2018. Wir möchten in diversen Städten der Schweiz die ganze Woche über Abendveranstaltungen zum Thema «Recht auf Leben» anbieten. Hierfür suchen wir vor allem junge Leute, die bereit wären, sich in einer lokalen Trägerschaft zu engagieren oder selber eine Veranstaltung zu lancieren.
· Der «9. Marsch fürs Läbe» am 15. September 2018 soll auf dem Bundesplatz in Bern wie vorletztes Jahr als Kundgebung gestaltet werden. Wir diskutieren gegenwärtig die Option, im Rahmen der Kundgebung 2018 eine Petition mit politischen Forderungen für eine Verbesserung des Lebensschutzes zu starten.
Zudem möchten wir vermehrt auch lokale Gebetsgruppen zum Schutz des menschlichen Lebensgründen helfen. Human Life International (HLI) hat hier bereits eine grosse Vorarbeit geleistet und vielerorts gibt es bereits Gruppen. Wer sich interessiert, kann sich bei uns melden (031 351 90 76 oder Mail: kaufmanns@livenet.ch).
Celsa Brunner