WHO-Pandemieabkommen

Nach dem Nationalrat hat am 26. September auch der Ständerat mit grossem Mehr von 29 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Motion der SVP (Mo. 22.3546) gutgeheissen, welche den Bundesrat zwingt, einen eventuellen Beitritt zum WHO-Pandemieabkommen dem Parlament vorzulegen. Das WHO-Abkommen ist weiter in Verhandlung.

Schwieriger ist die Sachlage bei der Übernahme der Internationalen WHO-Gesundheitsvorschriften (IGV). So signalisierte die zuständige Bundesrätin Baume-Schneider bei der Ständeratsdebatte, dass eine Unterstellung der IGV unter den ordentlichen parlamentarischen Genehmigungsprozess nicht nötig sei, weil es sich um technische Fragen handle, die auch in der Vergangenheit vom Bundesrat in Eigenregie genehmigt worden seien. Tatsächlich treibt das Bundesamt für Gesundheit hinter den Kulissen die IGV-Rechtsübernahme bereits eifrig voran.

Dabei handelt es sich um eine gefährliche Entwicklung (vgl. Jufa Oktober 2024). In Anbetracht der Schwierigkeiten beim Pandemieabkommen hat die WHO nämlich kurzerhand beschlossen, einen guten Teil des geplanten Inhalts vorzuziehen und in die harmloser scheinende IGV-Revision zu packen. Auch in der Schweiz liegt das öffentliche Augenmerk viel stärker dem Pandemieabkommen, während die IGV kaum beachtet werden. Die ist verhängnisvoll. Rechtlich lässt sich gegen den Bundesrat wenig ausrichten – es sei denn, das Parlament beharrt auf einer extensiven Auslegung der angenommenen Motion und besteht auch auf einer Vorlage der IGV. Sollte die Schweiz die neuen IGV nicht übernehmen wollen, müsste der Bundesrat bis 19. Juli 2025 beim WHO-Generalsekretär Einsprache erheben (opting out).

(jufa)

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