Vorlage zu Minderjährigen-Ehe

Der Bundesrat hat kürzlich seine Botschaft für eine Gesetzesänderung zu Minderjährigen-Ehen verabschiedet und will diese nicht pauschal für ungültig erklären. Weil Minderjährigenheiraten in sehr unterschiedlichen Konstellationen aufträten, führe eine pauschale rechtliche Behandlung nicht zum Ziel. Neu soll eine Klage gegen die Gültigkeit der Ehe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr der betroffenen Person möglich sein. Die Ehe soll jedoch fortgesetzt werden können, wenn ein Gericht zum Schluss kommt, dass dies dem freien Willen der minderjährig verheirateten Person entspricht und zu ihrem Schutz geschieht.

(idea)

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