Vernehmlassung zum Sexualstrafrecht

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat anfangs Februar eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen sind diverse Anpassungen bei den Tatbeständen, namentlich bei Vergewaltigung. Neu soll auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern («cybergrooming») unter Strafe gestellt werden. Zudem wird ein neuer Tatbestand des «sexuellen Übergriffs» vorgeschlagen. Die Vernehmlassung lief bis zum 10. Mai. Vor allem geht es um die Frage: Müssen Beteiligte einer sexuellen Handlung explizit zustimmen, damit sie als einvernehmlich gilt? Diese Variante kennt Schweden (Zustimmungslösung). Oder reicht es Nein zu sagen, wenn man nicht will? Dies gilt in Deutschland (Widerspruchslösung). Die Vernehmlassung wird diesmal nicht sehr aussagekräftig sein, weil nach einem Aufruf der Sozialdemokraten über 10’000 Einzelpersonen für die Zustimmungslösung votierten. Normalerweise beteiligen sich an Vernehmlassungen nur Parteien, Kantone und repräsentative Interessengruppen

(sda)

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