Vernehmlassung Epidemiengesetz

Das Epidemiengesetz (EpG) – 2013 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen – befindet sich derzeit in Teilrevision. Bereits am 22. März ging die Vernehmlassung (EpG) zu Ende. Über die Vernehmlassungsresultate zeigt sich das Bundesamt für Gesundheit allerdings ziemlich zugeknöpft. Bis Ende Juni waren auf der BAG-Website keinerlei Angaben aufgeschaltet. Abweichend von der üblichen Praxis konnte auch nicht frei Stellung bezogen werden, sondern musste ein elektronisches Vernehmlassungsformular ausgefüllt werden.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» im Anschluss an die Abstimmung zur «Stopp Impfpflicht»-Initiative vom 9. Juni meldete, soll die Vernehmlassung allerdings unspektakulär ausgefallen sein. Abgesehen von der SVP, die erst eine kritische Aufarbeitung von Corona verlangt, sei der Tenor positiv. Gewisse Punkte würden aber sicher zu reden geben, vor allem die Verstetigung des Zertifikats, dessen Einsatz während der Corona-Zeit höchst fragwürdig war. Gewisse Kreise wollten zudem die Gelegenheit nutzen, um dem Staat neue Kompetenzen zu verschaffen. So etwa sprechen sich Wissenschafter des Covid-19-Forschungsprogramms NFP 80 des Schweizerischen Nationalfonds dafür aus, eine Art «Zensurartikel» ins EpG aufzunehmen. Dieser würde es den Behörden erlauben, gegen «falsche» oder «irreführende» Informationen vorzugehen.

(NZZ)

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