Verbot der Gehsteigberatung

Der deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie der «Linken» ein Verbot sogenannter «Gehsteigbelästigung» beschlossen. Demnach sind künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken «bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen» untersagt. Bei Verstössen droht eine Busse von bis zu 5’000 Euro. Einzelne linke und grüne Bundestagsabgeordnete erklärten, der Staat müsse Schwangere vor übergriffigem Verhalten «sogenannter Lebensschützer» schützen. Kern der Debatte ist eine Streichung des Abtreibungsparagraphen 218, der Abtreibungen grundsätzlich verbietet, jedoch unter grosszügigen Bedingungen zulässt (Paragraf 218 a). Die Abgeordnete Beatrix von Storch (AfD) erklärte, das neue Gesetz sei verfassungswidrig. Schon das Wort «Gehsteigbelästigung» sei ein «erfundener ideologischer Kampfbegriff». Auch Lebensrechtsorganisationen übten scharfe Kritik. Die Bundesvorsitzende der «Aktion Lebensrecht für Alle» (ALfA), Cornelia Kaminski, nannte den Beschluss einen «Tiefpunkt» der «ideologiegetriebenen Politik» der Regierung. Es sei kein einziger Fall aktenkundig, in dem eine Frau wegen Belästigung durch Abtreibungsgegner Anzeige erstattet hätte. In der Realität würden damit friedliche Gebets- und Mahnwachen von Christen «stigmatisiert und kriminalisiert».

(idea)

Schreiben Sie einen Kommentar