Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 10. Dezember ein erstes Urteil gefällt. Das texanische Gesetz, das Abtreibungen de facto ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, bleibt damit weiterhin in Kraft. Klagen dagegen sind nach Meinung des «Supreme Court» in einzelnen Fällen aber möglich. Das sogenannte «Herzschlaggesetz» wurde bewusst entworfen, um juristische Anfechtungen zu erschweren, indem auch Privatpersonen geplante oder durchgeführte Abtreibungen zur Anzeige bringen können. Die Entwicklung in Texas erhält deshalb medial mehr Aufmerksamkeit, als ein ähnlicher Fall im Bundesstaat Mississippi. Das Gesetz in Mississippi verbietet Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche und wird ebenfalls vor dem «Supreme Court» verhandelt. Und derzeit sieht es ganz danach aus, als wäre eine Revision des umstrittenen Grundsatzurteils «Roe vs. Wade» aus dem Jahr 1973 damit in greifbarer Nähe. Das nun ergangene Urteil zu Texas bestätigt diesen Eindruck. So fällt es auf, dass sich der «Supreme Court» gar nicht mit der Frage auseinandersetzte, ob ein Abtreibungsverbot ab der sechsten Schwangerschaftswoche mit der bisherigen Rechtslage zu vereinbaren ist. Amerikas Höchstrichter äusserten sich ausschliesslich zur praktischen Umsetzung des Gesetzes. Die entscheidende Frage, ob sich ein landesweites «Recht auf Abtreibung» aus der amerikanischen Verfassung begründen lässt, oder ob die legislative Kompetenz den einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben werden sollte, bleibt damit vorerst offen.
(ap/reuters)