Tendenziöse BAG-Kampagne zur Organspende

Die Bevölkerung hat dem neuen Transplantationsgesetz im Mai 2022 zugestimmt und damit die Widerspruchslösung angenommen. Somit gilt künftig jede Person automatisch als Organspender, ausser sie hat zu Lebzeiten festgehalten, dass sie nicht spenden will. Falls jemand nichts festgehalten hat, können Angehörige die Organentnahme ablehnen, wenn sie nachweisen können, dass die verstorbene Person so entschieden hätte.

Allerdings ist das neue Gesetz noch nicht in Kraft. Das bisherige Spender-Register von Swisstransplant gibt es nicht mehr, weil es wegen Hacker-Anfälligkeit eingestellt wurde und das neue, vom Bund geplante Register geht frühestens 2025 in Betrieb. Trotzdem läuft seit Ende Jahr unter dem Slogan «Nicht vergessen: Organspende regeln!» im Fernsehen und auf Social Media bereits eine Kampagne, welche die Leute zur Organspende animieren will. Sie sollen ihren Willen schriftlich festzuhalten und den Angehörigen bekanntgeben. Absender der Kampagne sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Organisation Swisstransplant.

Die Kampagne stösst vor diesem Hintergrund auf Kritik. So meint der Arzt Alex Frei, der das Referendum gegen das Transplantationsgesetz ergriffen hatte, die Informationen seien einseitig und unvollständig. Insbesondere müsse das zugrunde liegende Konzept des Hirntodes erklärt werden. Biologisch gesehen würden die Spender erst durch die Organentnahme getötet.Auch wüssten die Leute nicht, dass es zur Organentnahme eine Narkose brauche, weil es sonst zu Schmerzreaktionen komme. Solche Information gehörten zur vollständigen Meinungsbildung potentieller Spender. Für Informationskampagnen brauche es anstelle von BAG und Swisstransplant eine unabhängige Informationsstelle, die neutral und ergebnisoffen aufkläre.            570 Personen haben in der Schweiz letztes Jahr ein Spenderorgan bekommen. 469 Organe wurden von Verstorbenen und 116 Organe von lebenden Personen gespendet. Trotz drei Jahren Pandemie blieb die Zahl der Transplantationen stabil.

(sda)

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