Der Ständerat will seiner Rechtskommission bei der Revision des Sexualstrafrechts keine zusätzlichen Vorgaben machen. Er hat deshalb eine Genfer Standesinitiative abgelehnt. Diese wollte, dass strafrechtliche Bestimmungen über die Verletzung der sexuellen Integrität künftig auf der fehlenden Zustimmung der Opfer beruhen. Dass der Täter Zwang anwende, sollte keine Voraussetzung mehr sein – auch wenn sich das Opfer hätte wehren können. Zudem verlangte Genf einen Straftatbestand zur sexuellen Belästigung zu schaffen. Die vorberatende Kommission empfahl die Standesinitiative zur Ablehnung. Die Revision des Sexualstrafrechts sei bereits in Arbeit.
(sda)