Ein Gericht in Vélez-Málaga verurteilte Mitte März in einem Scheidungsprozess einen Mann, seiner ehemaligen Ehefrau 204’625 Euro für 25 Jahre unbezahlte Hausarbeit zu zahlen. Die heute 48-Jährige hatte 1995 im Alter von 30 Jahren geheiratet. Dabei unterschrieb das Paar einen Gütertrennungsvertrag. Das spanische Zivilrecht sieht jedoch eine Entschädigung für Hausarbeit auch dann vor, wenn die Eheleute in Gütertrennung lebten. Das Urteil bezog sich auf den spanischen Mindestlohn, der jüngst auf 1’080 Euro pro Monat angehoben wurde. Die Debatte über den Wert von Haus- und Familienarbeit nimmt international zu. Für die Schweiz berechnete das Bundesamt für Statistik (BfS) kürzlich den Gesamtwert unbezahlter Arbeit für 2020 auf 434 Mrd. Franken.
(NZZ)