Nach dem Ständerat lehnte am 5. März auch der Nationalrat mit 99 zu 77 Stimmen bei 13 Enthaltungen zwei Standesinitiativen aus Luzern und Basel-Stadt für ein landesweites Verbot von Konversionstherapien ab. Das Thema ist damit allerdings noch nicht vom Tisch. Im Dezember 2022 hatte die grosse Kammer nämlich einen Vorstoss ihrer Rechtskommission für ein solches Verbot angenommen. Dieser ist nun im Ständerat hängig. Abgewartet wird ein Bericht des Bundesamtes für Justiz, der unter anderem die rechtlichen Aspekte aufzeigen soll. Er soll bis im Sommer vorliegen und ab dann wird sich auch das Parlament wieder mit einem Verbot von Konversionstherapien befassen. Der Zürcher Kantonsrat sprach sich im November für ein Verbot solcher Therapien aus, ebenso – schon zuvor – die Parlamente von Neuenburg, Waadt und Bern. Die Genfer Regierung kündigte im Mai 2023 einen Gesetzesentwurf an.
(sda/sf)