Samenspende und Leihmutterschaft

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments eine Vernehmlassung zur «Erleichterung der Stiefkindadoption» eröffnet. Dabei geht es einerseits um Kinder, die mit einer privaten oder sonst anonymen Samenspende gezeugt wurden, andererseits um via Leihmutterschaft im Ausland gezeugte Kinder. Der Bundesrat möchte eine erleichterte Adoption, falls die Kinder ab Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person (sog. Wunschelternteil) zusammenlebten. Er will zudem auf das einjährige Pflegeminimum verzichten und die Eignungsprüfung vereinfachen und beschleunigen. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Oktober.

(sda)

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