Die umstrittene Anwendung von Pubertätsblockern bei minderjährigen Transpersonen soll nicht unterbunden werden. Der Bundesrat will bei der medizinischen Behandlung der sog. «Geschlechtsdysphorie» nicht in die Beurteilung durch die «zuständigen medizinischen Fachgesellschaften» eingreifen. Dies antwortete er am 15. Februar auf eine Interpellation von Nationalrat Andreas Gafner (EDU/BE). Dieser fragte den Bundesrat, wieso Pubertätsblocker, Hormonbehandlungen und Geschlechtsamputationen bei Minderjährigen trotz Schäden und Kritik legal sind. Laut Bundesrat entscheiden die Fachgesellschaften, ob nationale Richtlinien erstellt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gebe keine Empfehlungen ab. Dies ist umso erstaunlicher, als das BAG sonst keinerlei Zurückhaltung zeigt, sich unter dem Vorwand der Prävention in die Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzumischen.
(ap)