Das Parlament verabschiedet sich von der bisherigen Regelung, dass für Organspenden eine freiwillige, ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen oder allenfalls seiner Angehörigen nötig sei (Zustimmungsregelung). Nach dem Nationalrat hiess in der Herbstsession auch der Ständerat eine generelle Organentnahme ohne Zustimmung der Betroffenen gut (Widerspruchsregelung). Um eine Organentnahme zu vermeiden, muss somit künftig dieser Wille explizit festhalten werden. Allerdings erfolgte die Annahme der Vorlage in einer etwas milderen Form: Hat der Verstorbene keine Willenserklärung hinterlassen, so können sich die Hinterbliebenen dagegen aussprechen (Widerspruchsregelung). Sie müssen jedoch belegen, dass dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Auch wenn Hinterbliebene nicht sofort auffindbar sind, dürfen die Organe künftig entnommen werden.
Die neue Regelung hat weitreichende Folgen. Mit dem Systemwechsel wird der Mensch ohne seine Zustimmung zum Organlieferanten. Dem Staat obliegt nicht mehr der Schutz der Integrität des Individuums, sondern dieses muss neu seinen Integritätsanspruch gegenüber Staat und Gesellschaft aktiv einfordern. Gleichzeitig besteht – wie bei der künstlichen Befruchtung und der Suizidbeihilfe – die Gefahr einer Kommerzialisierung. Dort sind inzwischen eigentliche Industrien entstanden. Zusammen mit anderen gleichgesinnten Organisationen werden wir das Referendum gegen die neue Gesetzgebung ergreifen. Ein ethisch derart weitreichender Entscheid darf nur unter Einbezug des Stimmvolks getroffen werden.
(JUFA)