In Österreich hat sich die Regierung auf eine Neuregelung der Suizidbeihilfe geeinigt. Wer eine solche in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung treffen – ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. Die Regelung wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids auf Ende 2021 aufgehoben hat. Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärzte den Patienten aufklären. Dann ist der Sterbewillige berechtigt, ein tödliches Präparat in einer Apotheke abzuholen. Vor Ausstellen einer Verfügung muss eine Frist von zwölf Wochen oder bei sehr kurzer verbleibender Lebenserwartung zwei Wochen eingehalten werden.
(dpa)