Der Fünfjahreskredit des Bundes von 100 Mio. Franken für Kitas, Krippen und weitere Betreuungsangebote reicht offenbar nicht aus. Der Bundesrat beantragte deshalb dem Parlament am 5. März eine weitere Aufstockung um 80 Mio. Franken. Damit werden Kantone unterstützt, die ihrerseits die Aufgabe haben, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern – und beispielsweise die Kita-Kosten der Eltern zu senken. Basis ist ein Bundesgesetz, das per Juli 2018 in Kraft trat. Die aktuellen Finanzhilfen enden am 30. Juni 2023. Die ursprünglich als «Anschubfinanzierung» deklarierten Mittel für Kitas sind mittlerweile zu einem neuen Sozialwerk geworden.
(sda)