Der «Marsch fürs Läbe» darf am 18. September 2021 als Demonstrationszug durch Zürich stattfinden. Wie der Stadtrat hat am 21. Juni mitteilte, will er den Streit um die Durchführung eines Umzugs nach dem Verdikt des Statthalters vom 25. Mai nicht ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Das Sicherheitsdepartement der Stadt hatte ursprünglich nur eine stehende Kundgebung am Turbinenplatz bewilligen wollen, weil der Schutz der Teilnehmer am «Marsch fürs Läbe» vor linksextremen und gewalttätigen Gegendemonstranten nicht gewährleistet werden könne. Dagegen hatten die Organisatoren rekurriert und der Statthalter hatte in ihrem Sinn entschieden. Bereits 2019 war es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der Trägerschaft des Marschs gekommen.
Das Sicherheitsdepartement verweist nun auf den Ermessensspielraum bei der Festlegung der Route, die ihm der Statthalter zugestanden habe. Die vom «Marsch fürs Läbe» beantragte Route im Kreis 1 eigne sich aus polizeitaktischen Gründen nicht für die Durchführung einer Demonstration. Die Stadt will deshalb zwei Alternativen anbieten.
(sda/JUFA)