Konversionstherapien sollen verboten werden

Die Waadtländer Regierung hat am 7. Juli ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das Konversionstherapien für Homosexuelle unter Strafe stellt. Der Vorschlag geht auf eine vom Parlament fast einstimmig verabschiedete Motion zurück und wird wohl auf wenig Widerstand stossen. Ähnliche parlamentarische Forderungen sind auch auf Bundesebene hängig.

Abhängig von den Umständen können Konversionstherapien zwar schon heute schweizweit strafbar sein. Dies gilt aber nur, wenn die körperliche Integrität oder persönliche Freiheit der betroffenen Person verletzt wird (Körperverletzung oder Nötigung/Drohung). Der Bundesrat sieht deshalb keine Gesetzeslücke, zumal eine Konversionstherapie vom betreffenden, gleichgeschlechtlichen Menschen explizit gewünscht wird.

Die Waadt begründet ein Verbot von Konversionstherapien denn auch primär mit «Prävention». Die sozialistische Staatsrätin Rebecca Ruiz ist überzeugt, dass damit ein «abschreckendes Signal» ausgesendet werde. Tatsächlich müssten bei Inkrafttreten eines solchen Gesetzes konversionswillige Menschen künftig in andere Kantone oder ins Ausland ausweichen.

(sda)

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