Kinderehen verhindern

Der Nationalrat beschloss in seiner Sommersession eine Reihe von Gesetzesverschärfungen, um die Rechte minderjährig verheirateter Personen zu stärken. So kann ein Gericht künftig bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners die Ehe für ungültig erklären. Heute ist das nicht möglich, wenn die minderjährig verheiratete Person inzwischen das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Zudem sollen Minderjährigenheiraten generell ungültig sein, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Damit sollen sog. Sommerferienheiraten verhindert werden, d.h. dass Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland zwangsverheiratet werden.

(sda)

Schreiben Sie einen Kommentar