Kein Pflichtteil für die Konkubine

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für eine Erbrechtsrevision ausgesprochen. Erblasser sollen künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können. Hierfür wird der Pflichtteil der Nachkommen verkleinert. Heute stehen Kindern vom gesetzlichen Erbteil drei Viertel als Pflichtteil zu. Mit einem überlebenden Ehegatten müssen sie diesen Anspruch teilen. Neu wird der Pflichtteil der Kinder von drei Viertel auf die Hälfte reduziert, jener für die Eltern ganz gestrichen. Konkubinatspartnerinnen und -partner haben – gegen dem Willen des Bundesrates – nach wie vor keinen Anspruch auf einen Erbteil.

                                                   (sda)

 

                                                                                                           

                                                                                    

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