Homo-Ehe nicht zwingend

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Mitte Juli ein Urteil gefällt, das für die «Ehe für alle» von Interesse ist. Beurteilt wurden Beschwerden von drei homosexuellen Paaren aus Russland, deren Heiratsgesuche abgelehnt wurden.

Hiermit war der EGMR weitgehend einverstanden: Das Recht auf Familienleben verlange nicht, die Verbindung gleichgeschlechtlicher Personen als Ehe anzuerkennen. Jedoch müsse etwa in Form einer eingetragenen Partnerschaft ein Rahmen zur Verfügung stehen. Über dessen Ausgestaltung können die EMRK-Konventionsstaaten aber frei entscheiden.

Das Strassburger Urteil ist interessant für die Abstimmung über die «Ehe für alle». Oft wird die Meinung vertreten, die rechtliche Ungleichbehandlung Homosexueller sei eine Diskriminierung. Der Gerichtshof für Menschenrechte hat dieser Darstellung nun klar widersprochen.

(NZZ)

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