Die grünliberale Nationalrätin Kathrin Bertschy muss auf Geheiss des Bundesgerichts Mutterschafts-Taggelder zurückzahlen. Konkret ging es um rund 7’000 Franken, die sie zusätzlich zu ihrer vollen Entschädigung als Parlamentarierin bezogen hatte. Sie focht dies als angebliche Diskriminierung vor Bundesgericht an. Dieses hielt nun kurz und bündig fest, ein Parlamentsmandat mit einem Honorar von 130’000 Franken stelle eine Erwerbstätigkeit dar. Wenn eine Frau vor Ablauf der 14 Wochen ihre Arbeit wieder aufnehme, ende somit gemäss Erwerbsersatzgesetz die Mutterschaftsentschädigung. Es mutet etwas übertrieben an, wenn Bertschy nun von einem «Politikverbot» für Mütter spricht. Schliesslich konnte die GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von Alliance F ihrer politischen Arbeit ja uneingeschränkt nachgehen.
(NZZ)