Dignitas-Gründer und Sterbehelfer Ludwig A. Minelli (87) wurde aufgrund eines Formfehlers freigesprochen, aus selbstsüchtigen Gründen Suizidhilfe geleistet und Wucher betrieben zu haben. Gemäss Medienberichten verpasste der zuständige Staatsanwalt die Frist, eine Einsprache gegen den erstinstanzlichen Freispruch rechtzeitig mit Poststempel einzusenden. Er hatte einen internen Kurier zur Überbringung der Erklärungen gewählt, der sie zu spät und ohne Poststempel ablieferte.
(idea)