Exit: Suizidbeihilfe bei gesunder Frau

Der Genfer Arzt Pierre Beck verhalf 2017 als Vizepräsident von «Exit Westschweiz» einem schwerkranken Mann, sowie dessen noch gesunder 86-jähriger Frau mittels Abgabe von Pentobarbital zum Suizid. Die 86-jährige Ehefrau hatte eine Verfügung hinterlegt, worin sie den Wunsch nach einem assistierten Suizid schriftlich festhielt. Sie werde die Perspektive, länger als ihr Ehemann zu leben, psychisch nicht ertragen und wolle deshalb auf jeden Fall aus dem Leben scheiden. Der Arzt Pierre Beck wollte nach eigener Aussage einen gewaltsamen Suizid der Frau verhindern.

Mitte März wurde Beck nun vom Bundesgericht freigesprochen. Dabei ging es allerdings nur um die Frage, ob die Abgabe von Pentobarbital an eine gesunde Person unter das Betäubungsmittelgesetz falle. Das Bundesgericht hielt fest, dieses regle lediglich die Abgabe von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Da die Abgabe im konkreten Fall keinen medizinischen Nutzen habe, handle es sich um eine ethische und nicht um eine medizinische Frage.

Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat 2022 neue Richtlinien für den Umgang mit der Sterbehilfe erstellt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Suizidhilfe bei gesunden Personen ethisch nicht vertretbar sei. Die Richtlinien sind zwar für Ärzte rechtlich nicht bindend, doch deren Übernahme durch die Schweizerische Ärztevereinigung (FMH) eröffnet die Möglichkeit, Verstösse zu sanktionieren.  (sda)

   (sda)

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