Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage „Ehe für alle“ soll neu geprüft werden. Dies beschloss am 11. August die Rechtskommission des Ständerates. Wie die Parlamentsdienste mitteilten, habe die Kommission die Beratung aufgenommen und entschieden, die Verfassungsmässigkeit vertieft zu untersuchen – sowohl zur Vorlage generell, wie auch die Regelung zur Adoption und Fortpflanzungsmedizin. Das Bundesamt für Justiz hatte die Vorlage in einem umstrittenen Gefälligkeitsgutsachten vorab als verfassungskonform bezeichnet. Mittlerweile gebe es aber auch Gutachten, die die Verfassungsmässigkeit in Abrede stellten, sagte Kommissionspräsident Beat Rieder (CVP/VS). Es gebe mehr als ein, zwei Probleme in der Vorlage. Und der Ständerat sei nicht bekannt dafür, Geschäfte ohne gründliche Prüfung zu verabschieden. Die Kommission wird nun Gutachter und Experten der Fortpflanzungsmedizin anhören, um die Fragen zu klären. Der Ständerat wird das Geschäft demnach frühestens in der Wintersession behandeln. Der Nationalrat hat den Gesetzesentwurf zur «Ehe für alle» samt Samenspende für Lesbenpaare im Juni mit 132 zu 52 Stimmen gutgeheissen.
(NZZ)
Angesichts der erneuten Diskussion in der Rechtskommission des Ständerates haben wir ein Gutachten zur Notwendigkeit einer Verfassungsänderung als Voraussetzung für eine «Ehe für alle» in Auftrag gegeben. Sie finden dieses Gutachten hier.