E-Patientendossier

Der Bundesrat will dem elektronischen Patientendossier mit einer Revision des entsprechenden Gesetzes zum Durchbruch verhelfen. Neu schlägt er vor, die technische Infrastruktur zentral beim Bund anzusiedeln. Die Botschaft ans Parlament will er bis Frühjahr 2025 vorlegen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll künftig entlang der gesamten Behandlungskette verbindlich eingesetzt werden. Neben Spitälern und Pflegeeinrichtungen würden neu auch alle ambulanten Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Chiropraktiken verpflichtet, behandlungsrelevante Daten einzutragen. Künftig sollen alle Personen automatisch ein EPD erhalten. Wer keines will, müsste Widerspruch einlegen.

(sda)

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