Doppelname kommt zurück

Die 2013 abgeschafften Doppelnamen der Ehegatten – mit und ohne Bindestrich – sollen wieder ermöglicht werden. Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die nationalrätliche Rechtskommission, dass der Doppelname zudem «deutlich flexibler» und sogar für Kinder möglich werden soll. Parteien und Kantone bevorzugten in der Vernehmlassung eine «diverse, grosse Lösung» unter Einbezug des Kindsnamens. Allerdings gibt es auch Kritik an der grossen «Diversität». Künftig wäre es nämlich Frau Müller und Herrn Meier oder nur einem von ihnen möglich, sich fortan Müller Meier oder Meier Müller zu nennen, mit Leerstelle und ohne Bindestrich. Auch die Kinder aus der Müller-Meier-Verbindung könnten bereits zu Doppelnamenträgern werden, wobei die Eltern entscheiden, in welcher Reihenfolge die Namen aneinandergehängt würden. Damit das Ganze praktikabel bleibt, wenn der kleine Benjamin Müller Meier dereinst die Annalisa Schönenberger Leutenegger heiratet, soll die Zahl der Nachnamen auf zwei begrenzt sein. Der Vorstellung eines einheitlichen Familiennamens wird die Vorlage sicher nicht gerecht. Sie geht nun ans Parlament.

(sda)

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