Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die beiden Volksinitiativen von Die Mitte/EVP gegen die Heiratsstrafe bei den Bundessteuern und den AHV-Renten ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Nach Meinung des Bundesrates würde Erstere zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren beseitigen, Benachteiligungen von unverheirateten Paaren aber belassen. Sie stehe auch im Widerspruch zur Einführung der Individualbesteuerung, die er befürworte. Zur zweiten Initiative ist er der Ansicht, dass verheiratete Paare in der AHV bereits einen guten sozialen Schutz genössen. Diese Initiative sei zudem vor der Annahme der 13. AHV-Rente eingereicht worden.
(sda)