Das Bundesgericht hat am 8. Juni entschieden, dass eine in Deutschland vorgenommene Streichung des Geschlechtseintrags in der Schweiz nicht anerkannt werden müsse. Eine solche Streichung sei mit dem Schweizer Recht nicht vereinbar. Das Parlament habe eine Erweiterung der Geschlechtseinträge auf eine spätere Gesetzesrevision verschoben. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verlange lediglich, dass im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen ständig zu prüfen sei. Im konkreten Fall hatte eine in Deutschland lebende Person schweizerischer Nationalität, gestützt auf deutsches Recht, in Berlin die Streichung der Geschlechtsangabe erreicht. Die Instanzen im Kanton Aargau waren sich dann nicht einig, ob dem Gesuch auf Nachbeurkundung und Anerkennung stattzugeben sei.
(idea)