Bis heute leistet der Bund Beiträge für neue Krippenplätze, für die Senkung der Elternbeiträge und zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Elternbedürfnisse. Die KITA-Bundesfinanzierung war einst als «Anstossfinanzierung» deklariert. Inzwischen ist sie prägnantes Beispiel, wie aus dem Anstoss gern eine Permanenz wird. Vor drei Jahren wurde das ewige «Provisorium» erneut verlängert und sollte jetzt theoretisch 2023 auslaufen. Dagegen formiert sich nun – wie zu erwarten – heftiger Widerstand. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat Ende April eine parlamentarische Initiative zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» erarbeitet.
Erstens sollen damit alle Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Der Bundesbeitrag soll sich auf 10 und 20% der durchschnittlichen Fremdbetreuungskosten belaufen. Zweitens soll eine nebulöse «Politik der frühen Kindkeit» entwickelt werden. Dabei soll der Bund die Kantone via «Programmvereinbarungen» unterstützen. Die Vorlage stiess in der Kommission auf wenig Widerstand. Nur eine Minderheit meinte, dass ein Abbau der bürokratischen Auflagen für Kitas sinnvoller wäre und anstelle der KITA-Förderung die Eltern steuerlich entlastet werden sollten. Wie üblich haben Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder innerfamiliär betreuen lassen, nämlich wieder einmal das Nachsehen.
(sda)