Theoretisch verbietet Art.197 Abs.1 StGB, Personen unter 16 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen. In der Praxis haben Kinder und Jugendliche im Internet jedoch fast uneingeschränkten Zugang zu harter und perverser Pornografie, die selbst auf manche Erwachsene eine verstörende Wirkung hat. Bei Angeboten aus dem Ausland genügt es meist, mit einem Mausklick zu versichern, dass der Nutzer volljährig sei. Dies ist natürlich völlig wirkungslos.
Demgegenüber muss schon heute auf gewissen Seiten (Online-Casinos, SwissLotto, usw.) z.B. mittels einer Kreditkarte das Alter nachgewiesen werden. Für Pornoseiten gilt dies bisher noch nicht. Der Nationalrat hat deshalb am 9. Mai mit 109 zu 66 Stimmen eine Motion (20.3374) von Nationalrat Nik Gugger (EVP/ZH) aus dem Jahr 2020 angenommen, die Zugangssperren wie eine Altersidentifikation einführen will.
Als nicht für ganz so einfach befindet dies der Bundesrat: Auch ihm sei der Schutz von Kindern vor Pornografie im Internet ein wichtiges Anliegen, schrieb er in seiner Stellungnahme zur Motion. Das Verbot über die Schweizer Grenzen hinaus durchzusetzen, sei jedoch schwierig. Dazu bräuchte es Netzsperren. Diese seien aber wenig zielführend, denn sie könnten leicht umgangen werden – beispielsweise mittels VPN. Durchgesetzt werden könnten sie dann nur durch eine komplette Kontrolle des gesamten Internetverkehrs – «vor dem Hintergrund der schweizerischen Bundesverfassung undenkbar», so der Bundesrat.
Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, so muss der Bundesrat jedoch die Fernmeldedienst-Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Swisscom, Salt und Co. sollen zukünftig nur noch Pornoseiten zulassen, die «hinreichende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren» treffen, heisst es im Motionstext.
(sda)