AHV: Diskriminierung der Männer

Letztes Jahr hat das Volk der «Ehe für alle» zugestimmt und ab 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Lesbische Paare dürfen sich dabei noch etwas mehr freuen als schwule. Sie erhalten mit dem neuen Zivilstand nämlich AHV-Witwenrenten. So kommen sie, falls eine Partnerin vor der Pensionierung stirbt, in den Genuss einer besseren sozialen Absicherung. Männerpaaren bleibt dies verwehrt.

74 Jahre nach Einführung der AHV sind die Hinterlassenenrenten für Frauen immer noch wesentlich grosszügiger ausgestaltet, als für Männer. Heute erhalten Männer nur eine Witwerrente, wenn sie beim Tod ihrer Frau minderjährige Kinder haben. Sobald das jüngste Kind 18-jährig ist, fliesst kein Geld mehr. Witwen hingegen erhalten ihre Renten zeitlich unbegrenzt. Sogar kinderlose Frauen bekommen Witwenrenten, wenn sie beim Tod ihres Partners mindestens 45 Jahre alt sind.

Mit anderen Worten: Berufstätige Frauen, die stets für sich selber sorgten, erhalten eine Witwenrente von durchschnittlich 1’600 Franken im Monat, während der Mann völlig leer ausgeht. Diese Ungereimtheiten bestanden schon vor der «Ehe für alle», treten nun aber in aller Deutlichkeit zutage. Es kann doch nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, via AHV kinderlose, voll erwerbstätige Frauen zusätzlich zu alimentieren.

Eine Reform der Witwenrenten wäre überfällig, aber politisch knifflig. Der Begriff «Witwe» löst delikate Reflexe aus. Erst recht schwierig wird es, wenn auch reine Konkubinatspaare Zugang zu Hinterlassenenrenten erhalten sollen. Es müssten schier endlose Abgrenzungsfragen geklärt werden, wann ein Paar ein Paar ist. Ganz zu schweigen vom pensionsrechtlichen Albtraum, der mit der Anerkennung von Trans-Personen auf uns zukommt.

(JUFA)

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